Tierzuchtförderung

Abrechnung der Tierzuchtförderungen  

und Übergabe der „De-minimis“-Bestätigungen

Jeweils im Jänner wird ein Abrechnungstermin für das abgelaufene Jahr festgelegt. Zu diesem Termin müssen die Tierzuchthalter zum Gemeindeamt kommen und folgende Unterlagen mitbringen:

·   Besamungsscheine (Rinder)

·   Tierliste (für Schweineförderung, falls noch nicht dem Gemeindeamt übergeben)

·   Die bereits vorhandene Agrarische De-minimis-Erklärung  (Formular). Auf diesem Formular müssen bereits alle erhaltenen Förderbeträge eingetragen sein. Nicht vergessen: bitte auch die etwaigen Kalbinnen-Ankaufsprämien eintragen!

·   Betriebsnummer

·   Bankverbindung und Kontonummer für die Überweisung der Förderbeträge.

Die „De-minimis“-Bestätigungen werden dann sofort von der Gemeinde übergeben.

Die Überweisung der Förderbeträge erfolgt dann in den darauffolgenden Tagen.

Jene Landwirte, die bereits die Tierliste für die Schweinezuchtförderung abgegeben haben, müssen trotzdem zum angegebenen Termin kommen, da das Formular der De-minimis-Erklärung abzugeben ist und gleichzeitig die Bestätigung von der Gemeinde übergeben wird.

 

Zuständigkeiten